
An der Bismarckstraße, im sogenannten Husemanngelände, stellt sich nach Fertigstellung des viergeschossigen Neubaus mit Flachdach nun aus, was ich als an Architektur interessiertem Blogger schon mehrfach bemängelt habe:
Für das Nebeneinander von denkmalgeschützten Alt- und in Planung befindlichen Neubauten müsste bei der Bewertung des Gestaltungsbeirates und vor der Genehmigung durch die Baubehörde eine bauästhetische Abwägung zwischen Alt- und Neubau erfolgen. Im oben vorgestellten Beispiel sehe ich das nicht als gelungen an.
Zur Erinnerung: Hier standen früher mehrere historische Häuser, die „kaltblütig“ abgerissen wurden! Nun steht das alte denkmalgeschützte Ziegelhaus wie ein Fremdkörper neben den schnörkellosen betonlastigen Neubaufassaden.


Ob eine solche Absprache an dem Neubau Hohenzollernstraße stattgefunden hat, weiß ich nicht. Wenn ja, verstehe ich nicht, wie man „diese neue Hutschachtel an eine alte Kaffeemühle“ anlehnen konnte?