An der Bismarckstraße, im sogenannten Husemanngelände, stellt sich nach Fertigstellung des viergeschossigen Neubaus mit Flachdach nun aus, was ich als an Architektur interessiertem Blogger schon mehrfach bemängelt habe:
Für das Nebeneinander von denkmalgeschützten Alt- und in Planung befindlichen Neubauten müsste bei der Bewertung des Gestaltungsbeirates und vor der Genehmigung durch die Baubehörde eine bauästhetische Abwägung zwischen Alt- und Neubau erfolgen. Im oben vorgestellten Beispiel sehe ich das nicht als gelungen an.
Zur Erinnerung: Hier standen früher mehrere historische Häuser, die „kaltblütig“ abgerissen wurden! Nun steht das alte denkmalgeschützte Ziegelhaus wie ein Fremdkörper neben den schnörkellosen betonlastigen Neubaufassaden.