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Draußstellung neuerlicher Abrisse

Manche Abrisse sind notwendig. Handelt es sich aber um ortsprägende Häuser / Fassaden, sollten sie in die Neubauplanung intergriert werden, auch wenn sie nicht in der Denkmalliste aufgeführt sind. Neubaugruben müssen nicht immer gänzlich freigeräumt sein!

Oben links: Wiesenstraße, oben rechts: Friedrich Ebert Straße, unten: Verler Straße.

Wie schon vor Tagen gesagt, das Wohnhaus gegenüber der neuen Feuerwache (Foto: oben rechts) hätte gerettet werden können!

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