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Kommunalwahlanalyse: Verweildauer

Manche  Kandidaten  sitzen  seit  25 Jahren im Rat,  treten nun zum 6. Mal an!

Unsere Untersuchung bezieht sich auf die ersten 30 Reserve-Listenplätze der CDU, die 25 der SPD, die 12 der GRÜNEN, die 10 der BFGT, die 6 der FDP, die 4 der UWG und ebensoviele LINKE. Die Angaben stammen aus dem Ratsinformationssystem.

CDU, SPD und die GRÜNEN haben erneut einen altgedienten Kandidaten aufgestellt, der nach 25 Jahren zum 6. Mal antritt. 20 Jahre Ratsarbeit können ein weiterer CDU-Mann, ein weiterer GRÜNER und 3 weitere SPD Kandidaten (1 Mann u. 2 Frauen) vorweisen. Seit 15 Jahren und damit zum nun zum 4. Mal wollen 5 CDUler, 5 SPDler, eine GRÜNE, je 2 BFGTler und UWGler die Bürger im Rat vertreten.

Kandidaten, die zum 1. Mal für den Rat antreten, bringt die CDU 12, die SPD 11, die GRÜNEN 6, die BFGT und FDP 5, die UWG 2 und die LINKE 3 ins Rennen. Auffällig ist hier, dass die FDP als altgediente Ratspartei bis auf einen Kandidaten, der eine Ratsperiode hinter sich hat,  vollständig neu aufgestellt ist!

Fazit: Auch wenn die Parteien Nachwuchssorgen haben, ist es nicht gerechtfertigt, dass einzelne Mitglieder sich auf sicheren Listenplätzen „lebenslänglich“ im Rat einrichten. Natürlich ist auch damit zu rechnen, dass sich einige der „Alten“ ihrer namentlichen Bekanntheit wegen noch einmal aufstellen ließen, dann aber im Laufe der 6 jährigen Ratsperiode ausscheiden!? Wer zwei, maximal drei Ratsperioden hinter sich hat, sollte seinen Sessel jedoch automatisch für Nachrücker freigeben, damit möglichst viele Parteimitglieder / Bürger an den Entscheidungsprozessen teilhaben können. Das würde die Demokratie nachhaltig sichern!

Zwar gibt es von den insgesamt 91 untersuchten Listenplätzen 44 Kandidaten, die zum ersten Mal aufgestellt wurden, jedoch sind diese bei den beiden großen Parteien eher auf den hinteren Plätzen zu finden, von denen viele nach der Stimmenauszählung gar nicht erst in den Rat kommen werden. Das Kreuz am Wahltag kann auch dieses nicht ändern, denn die Listen sind nach dem überkommenen NRW-Wahlrecht ausschließlich partei-engemacht, die Kandidaten werden in der eingereichten Reihenfolge in den Rat einziehen!

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