Mein heutiger Beitrag zum Adventskalenderraten (vgl. NW-GT S.2) bezieht sich auf zwei Haustüren, die im Rahmen der Abrissarbeiten unwiederbringlich entsorgt wurden.
Diese Türen von ehemaligen Husemanngelände können nicht mehr geöffnet werden!
Mein heutiger Beitrag zum Adventskalenderraten (vgl. NW-GT S.2) bezieht sich auf zwei Haustüren, die im Rahmen der Abrissarbeiten unwiederbringlich entsorgt wurden.
Diese Türen von ehemaligen Husemanngelände können nicht mehr geöffnet werden!