In einem Facebook-Eintrag stellt die Polizei Essen infolge einer Internet-Protestaktion gegen „Politik und Unrechtsprechung“ fest: „Paragraf 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i.V.m. Anlage 4 schreibt genauestens vor, wie und wo ein Kennzeichen angebracht werden muss, lesbar und natürlich nicht kopfüber!“
Und was ist mit der Freiheit der Kunst?