Kunstaktion mit Autokennzeichen?

ProtestIn einem Facebook-Eintrag stellt die Polizei Essen infolge einer Internet-Protestaktion gegen „Politik und Unrechtsprechung“ fest: „Paragraf 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i.V.m. Anlage 4 schreibt genauestens vor, wie und wo ein Kennzeichen angebracht werden muss, lesbar und natürlich nicht kopfüber!“

Und was ist mit der Freiheit der Kunst?

Dieser Beitrag wurde unter Ohne Kategorie abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.