Die Wähler haben keine „gleiche“ Wahl

Das Wahlrecht in Deutschland mag „allgemein, unmittelbar, frei und geheim“ sein, aber „gleich“ ist es nach meiner Auffassung nicht. Es kommt im Gegenteil vierfach nicht „aufs Gleiche“ heraus:

1.  Für den Wähler gibt es zunächst eine „Ungleichheit“ zwischen den einzelnen Wahlen in NRW wie Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl. 2. Wohnt der Wähler in NRW, hat er mit seinem einen Kreuz bei der Kommunalwahl gegenüber fast allen anderen Bundesländern mit drei und mehr Stimmen „keine Gleichstellung“. 3.  Ein Parteimitglied hat eine zweifache Möglichkeit die Kommunalwahl zu beeinflussen: Einmal als Mitwähler der Wahlkreiskandidaten und der Reserveliste in der Wahlversammlung der Parteien und zum zweiten Mal wie jeder parteilose Wähler am Wahltag. Das kommt ebenfalls „nicht aufs Gleiche“ heraus. 4.  In Gütersloh sind erstmalig die Wahlkreise „nicht gleichrangig“, da ein Wähler im Wahlkreis 060 durch die Zulassung eines Einzelbewerbers aus acht, ein Wähler in einem der anderen Wahlkreise nur aus sieben Kandidaten auswählen kann.

Diese Wahlmängelliste ist sicher auch ein Grund für die stetig sinkende Wahlbeteiligung und die viel zitierte Politikverdrossenheit.

Wann werden die Wahlen in NRW endlich durch ein im Grundsatz „gleiches“ Wahlrecht und notwendige partizipatorische Möglichkeiten „ins Gleiche“ gebracht?

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